Pädagogische Projekte Mannheim

Unsere Hilfen

1. Aufnahme in vollstationäre Hilfen nach § 34 KJHG in die Wohngruppe:

  • Stationäre Hilfe mit dem Ziel den/die Jugendliche/n so schnell wie möglich wieder in die Familie zu integrieren.
  • Stationäre Hilfe mit dem Ziel der Verselbstständigung (Schritte: Wohngruppe, Außenwohnung, eigene Wohnung).

2. Aufnahme in Betreutes Wohnen nach § 34 KJHG

entweder in eine Außenwohnung, oder in eine eigene für den/die Jugendliche/n angemietete Wohnung.

3. Hilfen nach §§ 30/31 KJHG:

aufsuchende Familienhilfe und Familienberatung auf der Grundlage systemischer Strategien.

4. Familienrückführung:

zur Entlastung aller Beteiligten ist in Krisensituationen ein kurzzeitiger Wechsel zwischen den Hilfen nach §§ 30/31 und § 34 KJHG für max. 1 bis 2 Monate möglich. Die Mitarbeiter behalten auch bei einem Wechsel der Hilfen Ihre Zuständigkeit.

 

Das Prinzip von Pädagogische Projekte Mannheim